Fahrtenkonzept der Hans Alfred Keller – Schule Schulfahrten, Ausflüge und Schulwanderungen spielen eine wichtige Rolle im pädagogischen Konzept der Hans Alfred Keller-Schule. Sie sind eine feste Größe im schulischen Werdegang jedes Schülers und jeder Schülerin und somit auch wichtiger Bestandteil unseres Schulprogramms.
„Schulwanderungen und Schulfahrten sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie dienen ausschließlich Bildungs- und Erziehungszwecken und müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, aus dem Schulprogramm erwachsen und im Unterricht vor – und nachbereitet werden." (BASS, Richtlinien für Schulfahrten)
Unsere Fahrten verfolgen pädagogische und inhaltliche Ziele und stellen somit Unterricht an einem außerschulischen Lernort dar. Sie dienen dazu, neben fachlichen Inhalten auch die sozialen Kompetenzen der Schüler und Schülerinnen untereinander zu fördern sowie die Klassen – bzw. Schulgemeinschaft zu stärken.
Rechtliche Rahmenbedingungen/Kosten
Die Schulkonferenz legt den Rahmen für Schulwanderungen und Schulfahrten sowie die Kostenobergrenze fest. Die Kostenobergrenze ist möglichst niedrig anzusetzen.
Die Klassenpflegschaft entscheidet nach Vorschlag der Klassenlehrer*in über Ziel, Programm und Dauer der Fahrt unter Berücksichtigung der von der Schulkonferenz festgelegten Kostenobergrenze. Bei Veranstaltungen mit erhöhten finanziellen Belastungen ist in einer Klassenversammlung die Planung frühzeitig bekannt zu geben, sowie die Möglichkeit anzubieten, die anfallenden Kosten anzusparen.
Sofern Kinder Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II – Hartz IV-Leistungen) oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII – Sozialhilfe) oder Wohngeld oder Kinderzuschlag sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das Bildungs- und Teilhabepaket sieht u. a. die Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten vor.
Sollte ein Kind aus finanziellen Gründen nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen, kann die Klassenlehrerin beim Förderverein der Hans Alfred Keller - Schule formlos die Kostenübernahme beantragen.
Teilnahmepflichten
Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet und sind nach SGB VII gegen Unfall versichert (Schulveranstaltung).
Eine Befreiung kann nur in besonderen Ausnahmefällen unter Vorlage einer schriftlichen Begründung erteilt werden.
Schüler und Schülerinnen, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen während des Zeitraumes der Klassenfahrt den Unterricht einer anderen Klasse.
Anzahl von Klassenfahrten und Ausflügen
Jedes Kind fährt mindestens 1x während seiner Grundschulzeit auf eine Klassenfahrt mit mindestens zwei Übernachtungen.
Fahrten mit nur einer Übernachtung können zusätzlich durchgeführt werden.
Darüber hinaus finden Wanderungen und Ausflüge statt.
Grundsätzlich sollte in den Klassenstufen/Stufenteams angestrebt werden, einheitlich vorzugehen.